Krankmeldung
Wenn Ihr Kind krank ist, muss dies der Schule gemeldet werden.
Bitte rufen Sie bis 7.30 Uhr im Sekretariat (0421-361 98 550) an und sprechen auf den Anrufbeantworter:
Name des Kindes
Klasse
Dauer der Abwesenheit (wenn Ihnen schon bekannt)
Ferienbetreuung
Für die Ferienbetreuung können Ganztagsschüler:innen angemeldet werden, deren alleinerziehende Erziehungsberechtigte oder beide Erziehungsberechtigte in den jeweiligen Ferien oder während des jeweiligen Schuljahres erwerbstätig sind oder sich in einer Ausbildung oder Umschulung befinden und deshalb während der Betreuungszeit regelmäßig abwesend sind.
Die Ferienbetreuung findet in den Osterferien, drei Wochen in den Sommerferien, in den Herbstferien und ggf. in den Weihnachtsferien nach Neujahr statt. Keine Betreuung erfolgt in den Halbjahresferien oder an den Brückentagen, in den Pfingstferien, in drei Wochen der Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr. Hier finden Sie die aktuellen Termine.
Anmeldungen müssen jeweils nach Ankündigung der Schule zusammen mit Einkommens- und Beschäftigungsnachweisen abgegeben werden. Die Betreuungskosten richten sich nach dem Bruttojahreseinkommen. Anmeldeformblätter, Richtlinie und Entgeltordnung sind in den Schulen erhältlich.
Die Ferienbetreuung findet in der Grundschule Oderstraße in der Neustadt statt.
Freistellung vom Unterricht
Wie überall in Deutschland besteht für Ihr Kind die Schulpflicht. Das bedeutet, dass Ihr Kind außerhalb der gesetzlich geregelten Ferienzeiten immer am Unterricht teilnehmen muss. In besonderen Fällen kann eine Unterrichtsbefreiung von bis zu drei Tagen über die Klassen- und Schulleitung beantragt werden.
Hier (pdf, 430.5 KB) finden Sie das Formular.
Eine unerlaubte Ferienverlängerung ist als Schulversäumnis zu bewerten und wird als Schulpflichtverletzung im Sinne des Bremer Schulgesetzes behandelt. Nach diesem Gesetz sind die Erziehungsberechtigten für die Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich.
Eine Schulpflichtverletzung ist nach § 65 des Bremer Schulgesetzes eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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